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   BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10   

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BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10 (https://dejure.org/2011,10157)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2011 - 5 StR 395/10 (https://dejure.org/2011,10157)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 5 StR 395/10 (https://dejure.org/2011,10157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 66 StGB
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; Geneigtheit); Prognose (hohes Maß an Gewissheit neuer besonders schwerer Straftaten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
    Ungeachtet weiterer notwendiger Konsequenzen, die aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschen rechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25) und vom 13. Januar 2011 (Beschwerde Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) zu ziehen sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2011), kommt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung jedenfalls nicht in Betracht, wenn nicht ein hohes Maß an Gewissheit über die Gefahr besteht, dass der Verurteilte besonders schwere Straftaten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 2; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2010, 3315).
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
    Ungeachtet weiterer notwendiger Konsequenzen, die aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschen rechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25) und vom 13. Januar 2011 (Beschwerde Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) zu ziehen sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2011), kommt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung jedenfalls nicht in Betracht, wenn nicht ein hohes Maß an Gewissheit über die Gefahr besteht, dass der Verurteilte besonders schwere Straftaten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 2; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2010, 3315).
  • EGMR, 13.01.2011 - 6587/04

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
    Ungeachtet weiterer notwendiger Konsequenzen, die aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschen rechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25) und vom 13. Januar 2011 (Beschwerde Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) zu ziehen sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2011), kommt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung jedenfalls nicht in Betracht, wenn nicht ein hohes Maß an Gewissheit über die Gefahr besteht, dass der Verurteilte besonders schwere Straftaten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 2; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2010, 3315).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
    a) Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass bei dem Verurteilten der auch für die Anordnung der nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB erforderliche Hang zur Begehung erheblicher Straftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05, BGHSt 50, 373; vgl. dazu Fischer, StGB, 58. Aufl., § 66b, Rn. 34 f.) auf der Grundlage beider Gutachten nicht festgestellt werden kann.
  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
    Ungeachtet weiterer notwendiger Konsequenzen, die aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschen rechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25) und vom 13. Januar 2011 (Beschwerde Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) zu ziehen sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2011), kommt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung jedenfalls nicht in Betracht, wenn nicht ein hohes Maß an Gewissheit über die Gefahr besteht, dass der Verurteilte besonders schwere Straftaten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 2; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2010, 3315).
  • BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Magdeburg

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
    b) Auch die Prognoseentscheidung der Strafkammer, wonach der Verurteilte nicht im Sinne des § 66b Abs. 2 StGB zukünftig gefährlich sei, weist - eingedenk der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07, NStZ-RR 2008, 40, 41) - keinen Rechtsfehler auf.
  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 21/09

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (positive Feststellung

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
    Ungeachtet weiterer notwendiger Konsequenzen, die aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschen rechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25) und vom 13. Januar 2011 (Beschwerde Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) zu ziehen sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2011), kommt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung jedenfalls nicht in Betracht, wenn nicht ein hohes Maß an Gewissheit über die Gefahr besteht, dass der Verurteilte besonders schwere Straftaten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 2; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2010, 3315).
  • OLG Celle, 30.05.2011 - 2 Ws 423/10

    Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden

    Im Rahmen seiner Entscheidung vom 26.01.2011 zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (5 StR 395/10), bei der eine Interpretation des Gefahrbegriffs mit ähnlichem Ergebnis geboten sei (so RN 45 der Entscheidung vom 09.11.2010), hat der BGH ein "hohes Maß an Gewissheit" über die Gefahr zur Begehung besonders schwerer Straftaten verlangt.
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